Zuständigkeitsfinder
Beurlaubung vom Studium beantragen
Leistungsbeschreibung
Es gibt Lebenssituationen und Gründe, bei denen Sie vorübergehend nicht studieren können oder wollen. Hier kann eine Beurlaubung vom Studium sinnvoll sein. Diese müssen Sie beantragen.
Während der Beurlaubung behalten Sie Ihren Studierendenstatus, bleiben im Studiengang registriert und die Fachsemester werden nicht weitergezählt. Nach Ende der Beurlaubung setzen Sie das Studium an der Stelle fort, an der Sie es aufgrund der Beurlaubung unterbrochen haben.
Verfahrensablauf
In der Regel stellt die Hochschule einen Beurlaubungsantrag auf ihrer Webseite/im Studierendenportal zur Verfügung. Einige Hochschulen lassen einen formlosen Antrag zu. Den Antrag müssen Sie zusammen mit den Nachweisen für den Beurlaubungsgrund fristgerecht bei der jeweiligen Hochschule einreichen.
Nachdem der Antrag eingegangen ist, wird er geprüft und es wird darüber entschieden, ob eine Beurlaubung gewährt werden kann.
Studierende der Dualen Hochschule Gera-Eisenach müssen ihren Praxispartner über die gewährte Beurlaubung informieren.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Hochschule.
Voraussetzungen
- Sie müssen an der Hochschule eingeschrieben sein.
- Für eine Beurlaubung müssen Sie einen wichtigen Grund angeben und nachweisen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag auf Beurlaubung der jeweiligen Hochschule mit dem Nachweis zu einem der folgenden Gründe:
- Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt. Die voraussichtliche Dauer und der Umfang der zeitlichen Beeinträchtigung müssen Sie durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung oder einen Attest nachweisen
- Mutterschutzfrist oder Elternzeit, nachgewiesen durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung, Mutterpass oder Geburtsurkunde
- Pflege von nahen Angehörigen, nachzuweisen durch eine ärztliche Bescheinigung
- Mitwirkung in ernannter oder gewählter Eigenschaft in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung, nachzuweisen durch eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft und den Zeitaufwand
- Nachweis eines studienbedingten Praktikums durch Praktikumsvertrag oder vereinbarung und der Befürwortung durch zuständige Studienfachberater/-in oder Prüfungsamt
- Studienbedingter Auslandsaufenthalt: genaue Angaben zu Ort und Art sowie Anfangs und Enddatum des Auslandsaufenthaltes, Art des in Anspruch genommenen Mobilitätsprogramms sowie Befürwortung durch den/die Studienfachberater/-in / das zuständige Prüfungsamt bzw. Bestätigung durch das Internationale Büro
- Vorbereitung auf Prüfungen
- Ableistung eines Freiwilligen oder Wehrdienstes
- Sonstige wichtige Gründe, die Sie dargelegen und wenn möglich belegen müssen
Welche Gebühren fallen an?
Die Beantragung einer Beurlaubung ist gebührenfrei. Den Semesterbeitrag für das betreffende Semester können Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits gezahlt haben.
Während der Beurlaubung haben Sie die Möglichkeit, sich den Semesterbeitrag erstatten zu lassen, wenn die Beurlaubung für ein komplettes Semester erfolgt. Sie können sich hierzu bei der jeweiligen Hochschule informieren. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall der Versicherungsschutz und alle weiteren Leistungen des Studierendenwerks, sowie Nahverkehrs- und Bahnticket entfallen.
Erfolgt die Beurlaubung ausnahmsweise erst im Laufe des Semesters, ist eine Erstattung des Semesterbeitrags für dieses Semester ausgeschlossen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Beurlaubung vor Beginn des betreffenden Semesters beantragen. Eine Beantragung innerhalb der Rückmeldefrist der jeweiligen Hochschule ist empfehlenswert. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beurlaubung auch noch während des laufenden Semesters möglich. Eine rückwirkende Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist in der Regel ausgeschlossen.
Bearbeitungsdauer
Der Antrag auf Beurlaubung wird bearbeitet, sobald er bei der zuständigen Stelle der Hochschule eingegangen ist.
Rechtsgrundlage
Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule
Rechtsbehelf
Gegen eine Beurlaubungsablehnung können Sie Widerspruch eingelegen.
Wird die Entscheidung der Hochschule nicht in Ihrem Sinne geändert, können Sie vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht werden.
Bemerkungen
- Während einer Beurlaubung bleibt der Studierendenstatus erhalten
- Eine Beurlaubung im ersten Fachsemester ist nur in Ausnahmefällen (bei Vorliegen bestimmter Urlaubsgründe) zulässig
- Studien- und Prüfungsleistungen können nur in Ausnahmefällen während einer Beurlaubung erbracht werden
- Die Anzahl an gewährbaren Urlaubssemestern ist begrenzt, wobei bestimmte Beurlaubungsgründe bei dieser Limitierung nicht mitgerechnet werden
- Auf die Zahlung des Semesterbeitrags können Sie verzichten , wenn Sie das Semesterticket sowie weitere Bestandteile nicht benötigen und die Beurlaubung bis zu einer bestimmten Frist beantragt haben.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Fachlich freigegeben am
24.08.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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