Gesundheitliche Beratung und Bescheinigung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Leistungsbeschreibung

Gemäß des Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) müssen Personen die als Prostituierte oder als Prostituierter tätig sind oder beabsichtigen eine solche Tätigkeit aufzunehmen, eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Gesundheitliche Beratung werden durch eine dem Öffentlichen Gesundheitsdienst zugehörigen Behörde angeboten.
Die gesundheitliche Beratung erfolgt angepasst an die persönliche Lebenssituation der zu beratenen Person und soll insbesondere Fragen

  • der Krankheitsverhütung,
  • der Empfängnisregelung,
  • der Schwangerschaft und
  • der Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs

beinhalten.
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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