Außer Kraft - Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

Leistungsbeschreibung

Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Bei Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde müssen Sie den neuen Wohnort Ihres Kindes unverzüglich in dessen Kinderreisepass eintragen lassen.

Achtung! Im Falle einer Namensänderung ist ein neuer Kinderreisepass erforderlich.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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