Einen gemeinschaftlichen Erbschein nach der gesetzlichen Erbfolge beantragen

Leistungsbeschreibung

Der gemeinschaftliche Erbschein benennt alle Miterben und ihre jeweiligen Erbquoten. Die gemeinsame Beantragung des Erbscheins durch alle Miterben ist nicht notwendig. Als Miterbe können Sie einen Antrag auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins für alle stellen.

Grundsätzlich können Sie als einzelne Miterben einen Erbschein beantragen, mit dem Sie sich gegenüber Dritten als rechtmäßiger Erbe ausweisen können. Wollen Sie als Erbengemeinschaft jedoch gemeinsam auftreten und gegenüber Banken, Versicherern und Grundbuchamt handeln, so ist häufig ein gemeinschaftlicher Erbschein vonnöten.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Keine zuständige Stelle gefunden

Bitte geben Sie Ihren Ort an.