Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen in geografischen UAS-Gebieten beantragen

Leistungsbeschreibung

Bürger und Unternehmen müssen beim Betrieb eines UAS in einem geografischen UAS-Gebiet besondere Regelungen beachten. Sollte dies im begründeten Ausnahmefall nicht möglich sein, können sie die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen in geografischen UAS-Gebieten beantragen. Zudem werden von der Landesluftfahrtbehörde schriftliche und telefonische Auskünfte zum UAS-Betrieb erteilt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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