Zuständigkeitsfinder
Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen in geografischen UAS-Gebieten beantragen
Leistungsbeschreibung
Bürger und Unternehmen müssen beim Betrieb eines UAS in einem geografischen UAS-Gebiet besondere Regelungen beachten. Sollte dies im begründeten Ausnahmefall nicht möglich sein, können sie die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen in geografischen UAS-Gebieten beantragen. Zudem werden von der Landesluftfahrtbehörde schriftliche und telefonische Auskünfte zum UAS-Betrieb erteilt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Referat 520 - "Luftverkehr" des Thüringer Landesverwaltungsamts.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Referat 520 - "Luftverkehr" des Thüringer Landesverwaltungsamts.
Voraussetzungen
Sie müssen nachweisen, dass die Einhaltung der besonderen Regelungen der Rechtsgrundlage nicht möglich ist und Sie ein darüber hinausgehendes berechtigtes Interesse am UAS-Betrieb haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vollständig ausgefülltes Antragsformular
Personalausweis(e) des/ der Fernpiloten in Kopie
EU-Kompetenznachweis oder EU-Fernpilotenzeugnis nach VO (EU) 2019/ 947
Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden
Technisches Datenblatt des unbemannten Luftfahrzeugsystems
formlose Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers zum Starten und Landen
Übersichtskarte des Befliegungsgebiets
Gegebenenfalls Risikobewertung und Nachweise sowie Unterlagen nach SORA-GER (Die SORA wird als mehrstufiger Prozess der Risikobewertung genutzt und soll der Verbesserung der Sicherheit durch den Einsatz von Drohnen bewirken.)
Welche Gebühren fallen an?
Einzelerlaubnis: Gebühren in Höhe von 50 €
Allgemeinerlaubnis: Gebühren in Höhe von 150,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage
Anträge / Formulare
Den ausgefüllten Antrag können Sie entweder elektronisch per E-Mail oder ausgedruckt postalisch an das Referat 520 – „Luftverkehr“ des Thüringer Landesverwaltungsamts senden.
Was sollte ich noch wissen?
Bemerkungen
Nur in begründeten Fällen kann für die in der Rechtsgrundlage genannten geografischen Gebiete über die dort festgelegten Regelungen hinaus eine Ausnahme zum Betrieb von UAS beantragt werden.
Dabei ist detailliert zu begründen, weshalb die Regelungen der Rechtsgrundlage nicht eingehalten werden können und worin das darüber hinausgehende berechtigte Interesse am UAS-Betrieb besteht.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesverwaltungsamt
Fachlich freigegeben am
25.05.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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