Zuständigkeitsfinder
Kultur- und Tourismustaxe
Leistungsbeschreibung
Unter den Begriff der Kultur- und Tourismustaxe kann eine örtliche Steuer für die entgeltliche Nutzung von Beherbergungsleistungen in Beherbergungsbetrieben, wie zum Beispiel Hotels, Pensionen, Jugendherbergen oder Ferienwohnungen gefasst werden. Der durch Sie als Übernachtungsgast zu entrichtende Betrag ist durch den Betreiber des Beherbergungsbetriebs an die Kommune abzuführen. Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Verwaltung Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
21.04.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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