Kultur- und Tourismustaxe

Leistungsbeschreibung

Unter den Begriff der Kultur- und Tourismustaxe kann eine örtliche Steuer für die entgeltliche Nutzung von Beherbergungsleistungen in Beherbergungsbetrieben, wie zum Beispiel Hotels, Pensionen, Jugendherbergen oder Ferienwohnungen gefasst werden. Der durch Sie als Übernachtungsgast zu entrichtende Betrag ist durch den Betreiber des Beherbergungsbetriebs an die Kommune abzuführen. Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Keine zuständige Stelle gefunden

Bitte geben Sie Ihren Ort an.