Steuern auf Rennwetten, öffentliche Lotterien und Ausspielungen sowie Sportwetten anmelden

Leistungsbeschreibung

Der Lotteriesteuer unterliegen im Inland veranstaltete öffentliche Lotterien und Ausspielungen.
Der Steuersatz beträgt 20 Prozent.

Steuerfrei sind von den zuständigen inländischen Behörden erlaubte öffentliche Lotterien und Ausspielungen

  1. bei denen der Gesamtpreis der Lose einer Ausspielung den Wert von 1000 Euro nicht übersteigt oder
  2. bei denen der Gesamtpreis der Lose einer Lotterie oder Ausspielung zu ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken den Wert von 40.000 Euro nicht übersteigt.

Seit 2021 werden auch Online-Poker-Spiele sowie virtuelle Automatenspiele besteuert.

Die Rennwettsteuer wird als Totalisatorsteuer, Buchmachersteuer oder Sportwettensteuer erhoben.

Totalisatorsteuer entsteht bei Pferderennen mit einem inländischen Totalisator und Buchmachersteuer, die bei über einen inländischen Buchmacher abgeschlossenen Wetten.

Wetten aus Anlass von Sportereignissen, die nicht der Totalisatorsteuer oder Buchmachersteuer unterliegen, fallen unter die Sportwettensteuer.

Sportwettensteuer entsteht bei inländischen Sportwetten-Veranstaltern oder wenn der Wettende seine Wetthandlungen im Inland vornimmt. Entsprechendes gilt für das virtuelle Automatenspiel und Online-Poker.

Der Steuersatz für Rennwetten sowie für Online-Poker-Spiele und das virtuelle Automatenspiel beträgt 5,3 Prozent.

 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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