Aufenthaltserlaubnis Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden.

Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen befristet in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Eine Verlängerung ist möglich, wenn bei der ersten Erteilung der Höchstzeitraum von 12 Monaten nicht ausgenutzt wurde. Sollten Sie während dieser Zeit keinen Arbeitsplatz finden, ist eine Verlängerung auch dann ausgeschlossen. Sie sind dann zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet.

Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Die Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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