Zuständigkeitsfinder
Verlängerung der Bescheinigung über ein internationales Vermittlungsverfahren beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Adoptiveltern erhalten von der Auslandsvermittlungsstelle eine Bescheinigung über die ordentliche Vermittlung (Bescheinigung über ein internationales Vermittlungsverfahren).
Mit dieser Bescheinigung können behördliche Verfahren erledigt werden, die im Zusammenhang mit dem angenommenen Kind stehen.
Die Bescheinigung gilt für 2 Jahre und endet mit der gerichtlichen Entscheidung über die Auslandsadoption. Falls innerhalb der 2 Jahre das Verfahren nicht abgeschlossen ist, kann die Bescheinigung auf Antrag um 1 Jahr verlängert werden.
Zuständige Stelle
zuständige Auslandsvermittlungsstelle
Voraussetzungen
- Die Bescheinigung über ein internationales Vermittlungsverfahren wird nur benötigt, wenn es keine Bescheinigung nach dem Haager Adoptions-Übereinkommen gibt.
- Die Anerkennung der ausländischen Entscheidung über die Adoption muss bei einem Familiengericht in Deutschland beantragt worden sein.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Urheber
Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen
Fachlich freigegeben durch
Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen
Fachlich freigegeben am
23.12.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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