Zuständigkeitsfinder
Erdaufschluss - Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.
Die Anzeige ist für folgende Vorhaben erforderlich:
- Altbergbauerkundung oder Hohlraumerkundung
- Altlastenerkundung (außer Grundwassermessstellen)
- Brunnen
- Geochemische Untersuchung
- Geophysikalische Untersuchung
- Geothermische Aufschlusszwecke (Sonstige)
- Grundwassermessstelle (außer Brunnen)
- Ingenieurgeologische Untersuchung oder Baugrunduntersuchung
- Kartierung (außer Basisbohrung)
- Rohstofferkundungsbohrung
- Sonstige Aufschlusszwecke
- Geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen
Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.
Verfahrensablauf
Nachdem Sie Ihren geplanten Erdaufschluss angezeigt haben, können Sie mit den Bohrungen beginnen.
Zuständige Stelle
Untere Wasserbehörden
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.
Rechtsgrundlage
§49 Abs 1 Satz 1 WHG
Rechtsbehelf
Widerspruch
Urheber
Sächsische Staatskanzlei Dresden
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Fachlich freigegeben am
15.05.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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