Zuständigkeitsfinder
Einwohnerversammlung durchführen
Leistungsbeschreibung
Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Der Bürgermeister lädt zur Einwohnerversammlung spätestens eine Woche vorher öffentlich ein und leitet die Einwohnerversammlung. Die Einzelheiten regelt die Gemeinde in ihrer Hauptsatzung.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Verwaltung Ihrer Gemeinde.
Zuständige Stelle
Bürgermeister
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
07.02.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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