Einwohnerversammlung durchführen

Leistungsbeschreibung

Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Der Bürgermeister lädt zur Einwohnerversammlung spätestens eine Woche vorher öffentlich ein und leitet die Einwohnerversammlung. Die Einzelheiten regelt die Gemeinde in ihrer Hauptsatzung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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