Anzeige Osterfeuer/Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer

Leistungsbeschreibung

Wenn sie ein Feuer durchführen möchten, sind Sie verpflichtet dies der zuständigen Gemeinde anzuzeigen. Die Anzeige hat spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen. Dabei ist es unerheblich ob das Feuer Teil einer öffentlichen Veranstaltung ist oder nicht-öffentlich stattfindet.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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