Ausgrabungen von Leichen und Urnen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Leiche oder Urne eines Verstorbenen ausgraben lassen wollen, benötigen Sie dafür einer Genehmigung des Friedhofsträgers. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund die Störung der Totenruhe rechtfertigt. Die für den Ort zuständige Gesundheitsbehörde muss für die Ausgrabung einer Leiche ihre Zustimmung erteilen. In den ersten sechs Monaten nach der Beisetzung darf eine Leiche nur mit richterlicher Anordnung ausgegraben werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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