Fahrerkarte wegen Diebstahl ersetzen

Leistungsbeschreibung

Die Fahrerkarte dient der Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Die Pflicht zur Fahrerkarte gilt bei:

  • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t einschließlich Anhänger;
  • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 t einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist;
  • sowie für Kfz, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind.

Ausnahmeregelungen ergeben sich aus § 1 Absatz 2 und § 18 der Fahrpersonalverordnung sowie Artikel 3 der -Verordnung (EG) Nr. 561/2006.

Bei Diebstahl müssen Sie den Ersatz einer Fahrerkarte beantragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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