Zuständigkeitsfinder
Betriebserlaubnis für ein Einzelfahrzeug beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie dürfen mit einem Fahrzeug grundsätzlich nur am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen, wenn Sie hierfür eine Betriebserlaubnis erteilt worden ist.
Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Einzelbetriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.
Eine Betriebserlaubniserteilung für ein Einzelfahrzeug erfolgt im Zusammenhang mit einer Fahrzeugzulassung oder für ein bereits zugelassenes Fahrzeug (technische Änderung).
An wen muss ich mich wenden?
Die Ausstellung einer Einzelbetriebserlaubnis müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebescheinigung
- bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder technischen Dienstes für den Kraftfahrzeugverkehr
-
Zulassungsbescheinigung Teil I + ggf. Teil II
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elektronische Versicherungsbestätigungsnummer
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Nachweis einer Hauptuntersuchung
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SEPA-Lastschriftmandat
-
Die Vorlage der Versicherungsbestätigungsnummer und SEPA-Lastschriftmandat entfällt bei technischer Änderung.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Rechtsgrundlage
- §§ 6, 9 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
- § 33 Straßenverkehrsgesetz
- § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVO)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Anträge zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
02.08.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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