Zuständigkeitsfinder
Betriebserlaubnis nach Verlust für ein Einzelfahrzeug beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie dürfen mit Fahrzeugen grundsätzlich nur am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen, wenn Sie hierfür eine Betriebserlaubnis besitzen.
Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, müssen Sie vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erhalten haben.
Wenn Sie diese Einzelbetriebserlaubnis verlieren, müssen Sie den Verlust unverzüglich anzeigen und einen Ersatz beantragen.
Wenn Sie das verloren geglaubte Dokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.
An wen muss ich mich wenden?
Die Ausstellung einer neuen Einzelbetriebserlaubnis müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebescheinigung
- bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
- gegebenenfalls bei Verlust: Verlusterklärung; gegebenenfalls bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
- gegebenenfalls vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder technischen Dienstes für den Kraftfahrzeugverkehr
- Zusätzlich bei Vertretung:
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Anträge zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
06.12.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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