Wein - Betriebsnummer für die Prüfung von Qualitätswein, Sekt und Perlwein beantragen

Leistungsbeschreibung

Vor der Vermarktung von Qualitätswein, -sekt und –perlwein muss dieser hinsichtlich der sensorischen und analytischen Beschaffenheit geprüft werden. Erst nach der bestandenen Prüfung darf Qualitätswein, -sekt und –perlwein vermarktet werden. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, benötigt der Betrieb eine Betriebsnummer.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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