Zuständigkeitsfinder
Wein - Betriebsnummer für die Prüfung von Qualitätswein, Sekt und Perlwein beantragen
Leistungsbeschreibung
Vor der Vermarktung von Qualitätswein, -sekt und –perlwein muss dieser hinsichtlich der sensorischen und analytischen Beschaffenheit geprüft werden. Erst nach der bestandenen Prüfung darf Qualitätswein, -sekt und –perlwein vermarktet werden. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, benötigt der Betrieb eine Betriebsnummer.
Verfahrensablauf
Der Antrag muss ausgefüllt und beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Süd in Weißenfels eingereicht werden. Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid mit der Betriebsnummer, die bei allen Prüfungen und auch den weinbaulichen Meldungen anzugeben ist.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Süd in Weißenfels.
Voraussetzungen
Es muss ein weinbaulicher Betrieb bestehen, der Qualitätswein vermarkten will.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ausgefüllter Antrag
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Vor der Weinprüfung muss eine Betriebsnummer beantragt werden. Nur mit der Betriebsnummer wird der Wein später zur Qualitätsprüfung zugelassen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 7 Tage
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvereinbarung auf dem Gebiet des Weinrechts vom 15. März 2000 (ThürStAnz Nr. 15/ 2000, S. 873)
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja, Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
21.12.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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