Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

Leistungsbeschreibung

In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.

Die Erlaubnis zur Kindertagespflege

  • wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
  • ist auf 5 Jahre befristet,
  • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
  • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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