Ausstellung einer Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz im technischen Bereich und für Medizinphysik - Experten

Leistungsbeschreibung

Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz benötigen zwingend Personen, die als Strahlenschutzbeauftragte für das jeweilige Anwendungsgebiet (z. B. Umgang mit radioaktiven Stoffen, Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, Betrieb von Röntgeneinrichtungen für Anwendungen im technischen Bereich und für Medizinphysik - Experten).

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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