Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Bauteile an einem Fahrzeug um- oder anbauen, dürfen Sie das Fahrzeug nur dann auf öffentlichen Straßen fahren, wenn Siefür diese Fahrzeugteile eine gültige Betriebserlaubnis  haben. Dies trifft beispielsweise für Felgen, Sonderräder, Standheizungen, Anhängerkupplungen und viele weitere Teile zu.

Sie müssen hierbei eine Reihe von Vorgaben beachten, damit nicht die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.

So führen Umbauten, welche Einfluss auf die Fahrzeugart nehmen, Eingriffe, die das Abgasverhalten verschlechtern oder den Geräuschpegel erhöhen oder Änderungen, die zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen können, regelmäßig zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Wenn die Teile eine technische Einheit bilden, die im Erlaubnisverfahren selbstständig behandelt werden kann, kann das Erfordernis für eine Betriebserlaubnis geprüft werden.

Eine Betriebserlaubnis kann dahin beschränkt sein, dass Ihnen die Verwendung der Teile nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus erlaubt werden kann. Die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis kann von einer Ein-/Anbauabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, einen Berechtigten eines Technischen Dienstes oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation abhängig gemacht werden.

Grundsätzlich ist es empfehlenswert an Fahrzeugen nur Teile ein- oder anzubauen, für die eine Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile, eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile besteht. Auch bei Teilen für die ein Zertifikat besteht, kann es erforderlich sein, dass der Ein- beziehungsweise Anbau abgenommen werden muss. Ob dies notwendig ist, ist dem Zertifikat des Teils zu entnehmen. Außerdem muss aus einer Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile bzw. aus dem Zertifikat hervorgehen, für welche Fahrzeugtypen sich das Teil eignet, und wie die Montage erfolgen muss. Viele technischen Änderungen müssen durch die Zulassungsstelle in Fahrzeugdokumenten (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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