Zuständigkeitsfinder
Eintragung einer Steuerberatungsgesellschaft im Berufsregister für Steuerberater beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Eintragung Ihrer Steuerberatungsgesellschaft beziehungsweise Ihre Mitgliedschaft in der Steuerberatungsgesellschaft in das Berufsregister der Steuerberater müssen Sie bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.
Folgende Angaben sind eintragungspflichtig:
- Wenn Steuerberatungsgesellschaften im Registerbezirk anerkannt werden oder wenn Sie ihren Sitz in den Registerbezirk verlegen. Einzutragen sind:
- Firma oder Name und Rechtsform
- Tag der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft und die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde oder die Steuerberaterkammer, die die Anerkennung ausgesprochen hat
- Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
- Sitz und Anschrift und die geschäftliche E-Mail-Adresse
- berufliche Zusammenschlüsse im Sinne von § 56 Absatz 2 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Namen der Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs sowie der vertretungsberechtigten Gesellschafterinnen/Gesellschafter und Partnerinnen/Partner
- sämtliche weiteren Beratungsstellen und die Namen der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen
Wenn sich für Sie Änderungen ergeben, dann müssen Sie diese der Steuerberaterkammer melden. Nach der Meldung werden diese in das Berufsregister eingetragen.
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer einreichen.
Ihre Aufnahme in das Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit ergibt sich durch den Kammerbezirk, in dem Sie Ihre berufliche Niederlassung haben.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit ergibt sich durch den Kammerbezirk, in dem Sie Ihre berufliche Niederlassung haben .
Voraussetzungen
Sie sind Mitglied einer Steuerberatungsgesellschaft und möchten einen Eintrag im Berufsregister beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel ist ein formloser Antrag ausreichend. Je nach Steuerberaterkammer müssen Sie gegebenenfalls für die Eintragung einen ausgefüllten Mitgliedererfassungsbogen einreichen. Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer nach.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Keine
Anträge / Formulare
- Formulare: Für die meisten Steuerberaterkammern gibt es einen vorgegebenen Mitgliedererfassungsbogen
- Online-Dienst: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?
Keine
Fachlich freigegeben durch
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin (SenFin)
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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