Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Tätigkeit anzeigen

Leistungsbeschreibung

Als Finanzanlagenvermittler und -berater benötigen Sie in Deutschland eine Erlaubnis. Wenn Sie nur vorübergehend als Finanzanlagenvermittler selbständig tätig sein möchten, genügt eine vorherige schriftliche Anzeige bei der zuständigen Stelle. Dies gilt aber nur für EU- oder EWR-Bürger.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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