Einbürgerung beantragen für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

Leistungsbeschreibung

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigter Bürger oder gleichberechtigte Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem

  • Ihr Wahlrecht in den Bundesländern und zum Deutschen Bundestag ausüben,
  • als Unionsbürger beziehungsweise Unionsbürgerin Freizügigkeit in der Europäischen Union genießen,   
  • außerhalb von Europa ohne Visum in viele Länder reisen.

Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:

  • Sie müssen sich seit 8 Jahren rechtmäßig gewöhnlich in Deutschland aufhalten.
  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
  • Sie sind handlungsfähig oder gesetzlich vertreten.
  • Sie besitzen einen dem Grunde nach auf einen dauerhaften Aufenthalt gerichteten Aufenthaltstitel oder ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.
  • Sie sind in der Lage, für Ihren Lebensunterhalt und für den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne den Bezug bestimmter öffentlicher Leistungen selbst zu sorgen.
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt.
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1).
  • Sie verfügen über staatsbürgerliche Kenntnisse, grundsätzlich durch einen Einbürgerungstest nachzuweisen.
  • Sie geben Ihre ausländische Staatsangehörigkeit auf oder verlieren sie.
  • Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse ist gewährleistet, das heißt insbesondere, Sie sind nicht mit mehreren Ehegatten gleichzeitig verheiratet.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes, das heißt, Sie unterstützen keine verfassungsfeindlichen oder extremistischen Aktivitäten oder haben solche unterstützt, es sei denn, Sie haben sich glaubhaft von einer früheren Verfolgung oder Unterstützung abgewandt.

Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, die für Ihren Wohnort zuständig ist (Landkreis oder kreisfreie Stadt).

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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