Personalausweis wegen Verlust neu beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie können den Verlust melden

  • bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
  • bei jeder Polizei.

Sie können ggf. eine Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei der ausstellenden Behörde veranlassen oder über die Sperrhotline sperren lassen.

Bei telefonischer Sperrung ist eine Identifizierung über das Sperrkennwort erforderlich (wurde mit der Transport –PIN und der PUK durch die Bundesdruckerei gesendet).

Außerdem können Sie ggf. die elektronischen Signatur bei dem Anbieter, der das Signaturzertifikat erworben hat, sperren lassen.

Wichtig ist: Ohne Ihre PIN kann niemand Ihre Daten auslesen. Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline.

Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen. Das ist möglich bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz. Bei Bedarf kann auch ein vorläufiger Ausweis ausgestellt werden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer örtlichen Personalausweisbehörde melden. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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