Zuständigkeitsfinder
Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis außerhalb der Ortschaft beantragen
Leistungsbeschreibung
Jeder kann öffentliche Bundesstraßen und Landesstraßen für den Verkehr nutzen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein: Ablagerung von Baumaterialien oder Holz, Errichtung oder Änderung einer dauerhaften oder temporären Zufahrt oder Zuwegung.
Verfahrensablauf
Wenn sie die Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen wollen, können Sie den Antrag formlos bei der zuständigen Behörde stellen.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Online-Dienst zu nutzen.
Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht:
Sie stellen einen Antrag formlos oder nutzen den Online Dienst bei der zuständigen Behörde.
Beschreiben Sie so präzise wie möglich die Art, den Standort an der betreffenden Bundesoder Landesstraße, das Ausmaß sowie die Dauer der geplanten Sondernutzung.
Weiterhin nennen Sie die Auswirkungen auf die betroffene Fläche.
Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung und die Voraussetzungen für eine Erteilung.
Nach der Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungs oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder/und erteilt sie widerruflich.
Die zuständige Stelle kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen, deren Einhaltung kontrolliert und Verstöße geahndet werden können.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Regionalreferate 42 - 45
Hallesche Straße 15/ 16
99085 Erfurt
Postanschrift:
Postfache 80 03 53
99029 Erfurt
Telefon: +49 361 57413-5309
Fax: +49 361 57413-5499
E-Mail: poststelle@tlbv.thüringen.de
Voraussetzungen
keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
Hauptantrag formlos
Nachweise (Optional, je nach Art der Sondernutzung):
Maßstabsgerechter Lageplan
Fotos oder Zeichnungen der Örtlichkeit
bei Zufahrten und Zuwegungen:
Benennung des konkreten Flurstücks, welches erschlossen werden soll
bei Zufahrten und Zuwegungen:
Nachweis über die Berechtigung zur Nutzung des Grundstückes, welches erschlossen werden soll, als Eigentümer oder Besitzer
Welche Gebühren fallen an?
Die Kostenhöhe variiert je nach Art, Zeitraum und Fläche der Sondernutzung.
Die Kostenhöhe ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung.
Nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist der Antragssteller verpflichtet eine Sondernutzungsgebühr gegenüber dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr zu tragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Zeitliche Beschränkung beziehungsweise auf Widerruf.
Widerspruchsfrist
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Sondernutzung.
Rechtsgrundlage
Bundesrecht
Landesrecht und Kommunalrecht
Rechtsbehelf
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
Der Antrag kann in schriftlicher Form per Post oder elektronischer Form per E-Mail eingereicht werden.
Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften, die in der Zuständigkeit des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr liegen, können Sie die Sondernutzung von Straßen online beantragen.
Was sollte ich noch wissen?
Je nach Art und Umfang der Sondernutzung, sollten Sie den Antrag rechtzeitig im Vorhinein stellen, damit genug Zeit für entsprechende Prüfverfahren eingeräumt werden kann.
Je nach Art der Sondernutzung können aufgrund jeweiliger Prüfverfahren weitere Nachweise und Unterlagen/ bzw. Pläne erforderlich sein, ein entsprechender zeitlicher Vorlauf ist einzuplanen.
Unter bestimmten Voraussetzung ist eine Abstimmung in einem Vororttermin vor Ausstellung der Sondernutzungserlaubnis notwendig.
Bei Arbeiten an der Straße, die zu Verkehrsraumeinschränkungen führen, ist zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich. Diese erteilen die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Fachlich freigegeben am
28.10.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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