Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis außerhalb der Ortschaft beantragen

Leistungsbeschreibung

Jeder kann öffentliche Bundesstraßen und Landesstraßen für den Verkehr nutzen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein: Ablagerung von Baumaterialien oder Holz, Errichtung oder Änderung einer dauerhaften oder temporären Zufahrt oder Zuwegung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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