Fischerei - Ausnahmegenehmigung zu Schonzeiten und Mindestmaßen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie während den Schonzeiten fischen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Diese erlaubt es Ihnen, in Schonzeiten zu fischen oder untermaßige Fische zu fangen. Sie müssen die Ausnahmegenehmigung im Voraus bei der obersten Fischereibehörde beantragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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