Gewährleistung der Betriebssicherheit - Einen Unfall / ein Schadensfall bei der Verwendung von bestimmten Arbeitsmitteln anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn es bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu einem Unfall kommt und dabei ein Mensch getötet oder erheblich verletzt wird oder wenn Schadensfälle stattgefunden haben, bei denen

  • Bauteile oder
  • sicherheitstechnische Einrichtungen

versagt haben, müssen Sie dies als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin der zuständigen Arbeitsschutzbehörde anzeigen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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