Zuständigkeitsfinder
Beschwerde über Arbeitsbedingungen einreichen
Leistungsbeschreibung
Auf Grundlage der eingereichten Beschwerde / Anzeige zu offensichtlich Missständen in einem Betrieb, wird das betreffende Unternehmen einer Inspektion unterzogen. Dabei werden die Arbeitsschutzorganisation und die Gefährdungsbeurteilung vor Ort geprüft, beziehungsweise erforderliche Dokumente vom Arbeitgeber angefordert.
Verfahrensablauf
- Eingang der Beschwerde online
- Nicht Online: Folgehandlung der Behörde
- Anforderung der Gefährdungsbeurteilung und die ihr zugrundeliegenden Informationen
- Prüfung
- Prüfbescheid an Arbeitgeber gegebenenfalls mit Nachforderungen und Fristsetzung
- Inspektion vor Ort
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Regionalinspektion der Abteilung 6 Arbeitsschutz des TLV.
Voraussetzungen
Voraussetzung sind offensichtliche Missstände der Arbeitsbedingungen in Unternehmen / Betrieben, über die sich Arbeitnehmer / davon betroffene Beschwerden möchten, um eine Verbesserung der Situation herbeizuführen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine Beschwerde (formlos) kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Folgende Angaben werden zur Bearbeitung benötigt:
- Angaben zum Arbeitgeber
- Angaben zu Missständen bei den Arbeitsbedingungen
Welche Gebühren fallen an?
Für den Beschwerdeführer fallen weder Gebühren noch Auslagen an. Erst bei tatsächlicher Mängelfeststellung auf der Seite des Arbeitsgebers können im Falle von Anordnungen etc. Gebühren und Auslagen entstehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen für die Entgegennahme einer Beschwerde.
Bearbeitungsdauer
Die Anforderung der Gefährdungsbeurteilung und die ihr zugrundeliegenden Informationen erfolgt 1 Woche ab Eingang der Beschwerde.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Beschäftigten sind berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu unterbreiten. Deshalb sollte zuerst das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden.
Gibt es keine Lösung, nimmt das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Abteilung Arbeitsschutz auch vertrauliche Anzeigen entgegen. Die für den Betriebssitz örtlich zuständige Regionalinspektion kümmert sich um das Anliegen.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fachlich freigegeben am
28.09.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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