Zuständigkeitsfinder
Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Befreiung von der Genehmigungspflicht
Leistungsbeschreibung
Für das Einleiten von Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser) in eine private Abwasseranlage (Indirekteinleitung) kann in Deutschland eine Befreiung von der Genehmigungspflicht beantragt werden, soweit die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch Vertrag mit dem Betreiber der privaten Abwasseranlage sichergestellt ist. Die Erteilung der Befreiung von der Genehmigungspflicht erfolgt durch die zuständigen Behörden der einzelnen Länder.
Für die Branchen und Tätigkeiten (wie z.B. Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), bei denen im Abwasser Schadstoffe zu erwarten sind, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden, hat der Gesetzgeber Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage abgereinigt werden kann.
Zuständige Stelle
Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.
Voraussetzungen
Von der Genehmigungspflicht kann auf Antrag freigestellt werden, wenn die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch Vertrag mit dem Betreiber der privaten Abwasseranlage sichergestellt ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll.
Jedenfalls erforderlich:
- Antrag auf Freistellung mit näheren Angaben zum Abwasser (Art / Menge / Inhaltsstoffe / Ort des Entstehens)
- Vertragliche Regelungen (ggf. Auszugsweise)
Welche Gebühren fallen an?
Für die Verwaltungsleistung der Genehmigung ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in eine private Abwasseranlage nur mit erteilter Befreiung von der Genehmigungspflicht erfolgen darf.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Genehmigung kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden.
Anträge / Formulare
Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.
- Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
- Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
- Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
- Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz
Fachlich freigegeben am
03.05.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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