Zuständigkeitsfinder
Ausbildungsförderung Beratung
Leistungsbeschreibung
Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsbeihilfegesetz (BAföG) beraten lassen?
Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
keine fachliche Freigabe
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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