Antrag auf Herausgabe des Kindes im Wege der einstweiligen Anordnung (Eilverfahren)

Leistungsbeschreibung

Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil vorenthält. Dieses Recht kann vor dem Familiengericht geltend gemacht werden. Sofern ein Eilbedürfnis vorliegt, kann dies im Verfahren der einstweiligen Anordnung erfolgen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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