Abwasserabgabe berechnen und festsetzen

Leistungsbeschreibung

Für das Einleiten von Abwasser (Schmutzwasser oder verschmutztes Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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