Zuständigkeitsfinder
Fahrerlaubnis für Moped und Motorrad erstmalig beantragen
Leistungsbeschreibung
Im Ergebnis der mehrjährigen erfolgreichen Pilotierung, initiiert durch Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, gilt seit dem 28. Juli 2021 für die Erteilung der Fahrerlaubnisklasse AM bundesweit ein Mindestalter von 15 Jahre. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist Deine Fahrerlaubnis mit der Auflage versehen, dass Du von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch machen darfst. Die Auflage entfällt mit der Vollendung Deines 16. Lebensjahres, so dass Du dann auch Fahrten im Ausland machen darfst.
Bei den Motorradklassen (A1, A2 und A) besteht die Möglichkeit des sogenannten Stufenführerscheins. Dies bedeutet, dass Du beim ersten Führerschein A1 (oder A2) eine theoretische und eine praktische Fahrschulausbildung mit anschließender Prüfung ablegen musst. Für den Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist dann nur noch eine zeitlich verkürzte praktische Prüfung erforderlich. Dadurch soll eine schrittweise Heranführung an höhere Fahrerlaubnisklassen gefördert werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wende Dich an die für Deinen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen)) aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe. Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als entsprechender Nachweis.
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
Rechtsgrundlage
Unterstützende Institutionen
Fahrschulen
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
07.09.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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