Ausbildungsberatung als Ausbildungsbetrieb, Auszubildende oder Auszubildender beantragen

Leistungsbeschreibung

Als ausbildende Betriebe, umschulende Einrichtungen und Anbieter von Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung wie auch als Auszubildende, Umschüler und Teilnehmer in der Berufsausbildungsvorbereitung werden Sie dort beraten und unterstützt. 

Beispielsweise bei Konflikten zwischen Auszubildenden und Betrieben, Fragen zu Maßnahmen zur Vorbereitung von Auszubildenden oder Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte können Sie sich an die für Ihre Ausbildung zuständige Stelle wenden. Dies ist je nach Beruf und Region beispielsweise die Industrie- und Handelskammer oder eine andere Kammer.

Als Betrieb, Umschulungseinrichtung und Anbieter von Berufsausbildungsvorbereitungen stellen Sie dafür den Beratern und Beraterinnen alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung und gewähren ihnen außerdem Zugang zu den Ausbildungsstätten.

Wenn Sie einen Teil Ihrer Berufsausbildung im Ausland machen möchten, berät Sie die Kammer hierzu. Wenn Sie für mehr als acht Wochen ins Ausland gehen möchten, stimmen der Ausbildungsbetrieb und die Kammer einen gesonderten Ausbildungsplan ab.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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