Familienname nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder annehmen

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst ist, können Sie Ihren zuvor geführten Familiennamen oder Geburtsnamen wieder annehmen. Sie können Ihrem durch die Ehe oder Lebenspartnerschaft erworbenen Namen aber auch Ihren Geburtsnamen oder den zuvor geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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