Erteilung einer Totalisatorerlaubnis nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz

Leistungsbeschreibung

Ein Verein, der aus Anlass öffentlicher Pferderennen einen Totalisator betreiben will, bedarf einer Totalisatorerlaubnis nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz.

Die Totalisatorerlaubnis wird vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum erteilt.

Die Erlaubnis kann mit Befristungen und Auflagen erteilt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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