Zulassung einer Untersuchungsstelle nach Rohmilchgüteverordnung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Untersuchungsstelle nach Rohmilchgüteverordnung betreiben möchten, dann benötigen Sie dafür die Zulassung der zuständigen Stelle. Diese wird prüfen, ob Sie die gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Güteuntersuchung erfüllen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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