Brütereien, Zucht- und Vermehrungsbetriebe registrieren und Kennnummer erteilen

Leistungsbeschreibung

Für Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Brüteiern bzw. Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere besteht eine Registrierungspflicht.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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