Zuständigkeitsfinder
Berufsausbildung in der Land- und Hauswirtschaft
Leistungsbeschreibung
Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 46 ist die zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Land- und Hauswirtschaft im Freistaat Thüringen. Die Überwachung der dualen Ausbildung und die Umsetzung der Vorgaben aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist unsere Aufgabe. Verordnungen regeln die duale Ausbildung in den 14 Grünen Berufen. Die Einhaltung und Umsetzungen der gesetzlichen Vorgaben ist unsere Aufgabe. Die wichtigsten Aufgaben der zuständigen Stelle für Berufsausbildung in der Land- und Hauswirtschaft sind lt. Berufsbildungsgesetz (BBiG) u.a.:
- Zulassung der Ausbildungsstätten und Ausbilder
- Führung des Verzeichnisses der Ausbildungsverträge
- Überwachung der ordnungsgemäßen Ausbildung
- Einrichtung und Berufung der Prüfungsausschüsse zur Abnahme von Abschlussprüfungen
- Durchführung der Prüfungen.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 46 – Zuständige Stelle für Berufsbildung
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda
e-mail: berufsbildung@tlllr.thueringen.de
Tel.: +49 361 574062-633
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 46 – Zuständige Stelle für Berufsbildung
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda
e-mail: berufsbildung@tlllr.thueringen.de
Tel.: +49 361 574062-633
Welche Gebühren fallen an?
Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen regelt die Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 46
Fachlich freigegeben am
08.10.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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