Zuständigkeitsfinder
Fischerei Urlaubsfischereischein (Vierteljahresfischereischein in Thüringen) Erteilung und Verlängerung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein (Fischereischeinpflicht). Diesen stellt die für den Wohnort zuständige Gemeinde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung nicht erforderlich machen. In Thüringen gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, ohne das vorherige Ablegen einer Fischerprüfung, den Vierteljahresfischereischein zu erwerben. Dieser berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei mit der Handangel und kann in der Gemeinde erworben werden, in deren Zuständigkeitsbereich Sie angeln möchten.
Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigen Sie zusätzlich einen Erlaubnisschein zum Fischfang, der beim Fischereiberechtigten (Besitzer des Fischereirechtes) oder beim Pächter des Fischereiausübungsrechtes des Gewässers zu erwerben ist. Bitte erkundigen Sie sich vor Erwerb des Vierteljahresfischereischeines, ob für das Gewässer Erlaubnisscheine an Inhaber von Vierteljahresfischereischeinen ausgegeben werden.
Verfahrensablauf
Fischereischeine werden nach den von der Obersten Fischereibehörde vorgegebenen Mustern von den Gemeinden ausgestellt. Der Antrag auf Erteilung eines Fischereischeines – und so auch des Vierteljahresfischereischeines – ist deshalb bei der Gemeinde zu stellen,
- in deren Zuständigkeitsbereich der Antragsteller seinen Wohnsitz hat (gilt für Personen mit Wohnsitz in Thüringen) oder
- in deren Zuständigkeitsbereich der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben möchte (gilt für Personen mit Wohnsitz außerhalb von Thüringen)
An wen muss ich mich wenden?
Ihren Vierteljahresfischereischein erhalten Sie bei den Gemeindeverwaltungen.
Voraussetzungen
- Nach § 29 Abs. 2 Nr. 3 ThürFischG wird für die Beantragung eines Vierteljahresfischereischeines kein Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Fischerprüfung benötigt.
- Ein Vierteljahresfischereischein kann nur einmal pro Kalenderjahr erteilt werden. Seine Geltungsdauer kann nicht verlängert werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?
- Beim Erwerb des Vierteljahresfischereischeines sind eine Gebühr und die Fischereiabgabe zu entrichten.
- Die Gebühr beträgt 10,00 € (§ 37 Abs. 1 Nr. 6 ThürFischAVO) und die Fischereiabgabe 15,00 € (§ 37 Abs. 2 Nr. 6. ThürFischAVO).
Bearbeitungsdauer
keine Regelung
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Reglungen hierzu trifft die zuständige Gemeinde i. V. m. dem zuständigen Landratsamt/oder kreisfreien Stadt.
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
01.02.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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