Bauen - Gebrauchsabnahme eines fliegenden Baus

Leistungsbeschreibung

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Das können zum Beispiel Fahrgeschäfte, Zelte und ähnliche bauliche Anlagen sein.

Die Aufstellung des fliegenden Baus müssen Sie bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Es existieren noch weitere Leistungen für Bauen - Gebrauchsabnahme eines fliegenden Baus:

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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