Kleinstunternehmen der Grundversorgung – Förderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung unterstützt die bedarfsorientierte Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung (Handel und Dienstleistungen) der ländlichen Bevölkerung. Dazu gehören in erster Linie Kleinstunternehmen für Verbrauchsgüter wie:


•    Lebensmittel-, Back- und Konditoreiwaren, Fleisch- und Wurstwaren, Getränke
•    Produkte zur Gesundheit und Körperpflege, Drogeriewaren, Reformwaren
•    Sanitätswaren, Heimtierfutter, Zeitungen und Zeitschriften
•    Pflegedienstleistungen und medizinisch-helfende Behandlungen (z.B. Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie)
•    Friseure, Floristikgeschäfte
•    Gastronomie


Zuwendungsfähig sind Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte. Dazu zählen unter anderem Bauten und bauliche Anlagen. Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte, sowie EDV-Ausstattung. Zusätzlich können Aufwendungen für Beratungs- und Planungsleistungen geltende gemacht werden.

Einige Beispiele für langlebige Wirtschaftsgüter im Sinne der Fördermaßnahme sind:


•    Ladeneinrichtungen
•    Verkaufstresen
•    Registrierkassen
•    Kühlzellen


Die Zuwendung wird als anteilige Projektförderung in Höhe von 45 % in Form einer De-minimis Beihilfe als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 EUR (netto). Der Gesamtwert der in einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf 300.000 EUR, bezogen auf die letzten 3 Jahre, nicht übersteigen.
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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