Zuständigkeitsfinder
Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden - Förderung beantragen
Leistungsbeschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Förderung für ein Gemeindliches Entwicklungskonzept erhalten. Diese müssen Sie beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 75 %, (maximal 50.000 EUR in sieben Jahren). Für finanzschwache Gemeinden beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.
Was wird gefördert?
Die Erarbeitung von Plänen zur kleinräumigen und gemeindlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten (GEK)
Verfahrensablauf
Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/ Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.
An wen muss ich mich wenden?
An das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Voraussetzungen
Die gemeindlichen Pläne müssen mindestens folgende Elemente beinhalten:
- Kurzbeschreibung des Gemeindegebiets oder der Gemeindegebiete
- Bestandsaufnahme mit Erfassung von Entwicklungspotenzialen
- Analyse der Stärken und Schwächen des Gebiets unter besonderer Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und der Möglichkeiten zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch vorrangige Innenentwicklung beziehungsweise Nutzung von Brach- und Revitalisierungsflächen
- Darlegung der Entwicklungsstrategie und der wichtigsten Projekte
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular
- Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Antragstellung ist gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
15. Januar für das laufende Jahr
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja. Sie finden diese auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Was sollte ich noch wissen?
Zur vollständigen Bearbeitung und Einreichung der Anträge ist eine Registrierung im Servicekonto von Portia mit der Online-Ausweisfunktion notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie nachfolgend:
Bemerkungen
Bis einschließlich 2025 ist eine Antragstellung sowohl über das Online-Portal Portia, als auch in Papierform durch das entsprechende Antragformular möglich. Je nachdem, welcher Weg für die Antragstellung gewählt wurde, muss dieser für den Rest der Maßnahme beibehalten werden.
Urheber
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
20.03.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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