Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden - Förderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Förderung für ein Gemeindliches Entwicklungskonzept erhalten. Diese müssen Sie beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 75 %, (maximal 50.000 EUR in sieben Jahren). Für finanzschwache Gemeinden beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.

Was wird gefördert?

Die Erarbeitung von Plänen zur kleinräumigen und gemeindlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten (GEK)

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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