Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen – Förderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Förderung zur Einrichtung von grundlegenden Dienstleistungsangeboten haben möchten, dann können Sie diese beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 65 %. Eine Erhöhung um 10 % ist durch einen LEADER-Bonus möglich. Für finanzschwache Gemeinden beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.

Was wird gefördert?

Die Entwicklung von Einrichtungen für Basisdienstleistungen in ländlichen Gemeinden, wie beispielsweise:

  • Pflegeeinrichtungen
  • Betreuungseinrichtungen
  • Ärztehäuser
  • Dorfläden

Zudem können Sie eine Unterstützung für den Kauf, Umbau und/oder die Errichtung von Gebäuden erhalten. Ebenso für den Innenausbau und Grunderwerb.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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