Zuständigkeitsfinder
Führerschein Abfrage zur Abholung (Statusabfrage)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihren Führerschein beantragt haben, können Sie hier abfragen, ob dieser bei der Fahrerlaubnisbehörde zur Abholung bereit liegt.
Verfahrensablauf
Bitte geben Sie Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Datum der Antragstellung (Datum der Quittung bzw. Datum des Kostenbescheides) in der entsprechenden Maske ein.
Die Fahrerlaubnisbehörden bieten als Service unterschiedliche online-Portale an.
An wen muss ich mich wenden?
An die Fahrerlaubnisbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Voraussetzungen
Es müssen für den Führerscheinantrag alle erforderlichen Unterlagen eingereicht worden sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lichtbildausweis: Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass diesen mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt)
- Vorsprache in Vollmacht: schriftliche Vollmacht und Lichtbildausweis im Original oder in Kopie des Fahrerlaubnisinhabers.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn die Abfrage erfolgreich ist, buchen Sie sich einen Termin zur Abholung bei der Fahrerlaubnisbehörde. Die Terminvereinbarung finden Sie im Bürgerservice unter: "Online-Terminvergabe".
Bearbeitungsdauer
10 Minuten
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
24.03.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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