Zuständigkeitsfinder
Bauartgenehmigung vorhabenbezogen beantragen
Leistungsbeschreibung
Bauarten müssen technischen Regeln entsprechen oder zugelassen sein. Tut eine Bauart dies nicht, kann sie trotzdem technisch geeignet sein. Dann brauchen Sie eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung. Dadurch wird deren Eignung extra nachgewiesen. Die Baubehörde prüft die Unterlagen und Nachweise zur Bauart, die Sie mit der Antragstellung vorlegen.
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag beim Referat 24, Gebäudetechnik und nachhaltiges Bauen des Thüringer Ministeriums für Digitales und Infrastruktur (TMDI).
Sie sollten alle Unterlagen beifügen, die für die bautechnische Beurteilung nötig sind.
Nach Antragseingang wird die Vollständigkeit der Antragsunterlagen geprüft.
Danach beginnt die bautechnische Prüfung der Unterlagen.
Wenn sich noch Detailfragen ergeben, können noch zusätzliche Nachfragen von uns kommen.
Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird ein Bescheid ausgestellt, der die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung enthält. Dieser Bescheid ist der Verwendbarkeitsnachweis für die Bauart.
Parallel wird ein Gebührenbescheid ausgestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Referat 24 - Gebäudetechnik und nachhaltiges Bauen
Postfach 90 03 62
99106 Erfurt
Tel.: 0361 57 4111 242
Voraussetzungen
Alle am Bau Beteiligten dürfen einen Antrag stellen.
Sind Antragsteller und Empfänger der vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung nicht dieselben, ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formloser Antrag mit Kontaktdaten von Antragsteller und ggf. Adressat des Bescheids
Antragsbegleitende Unterlagen:
- Benennung des Bauvorhabens mit vollständiger Anschrift
- Aktenzeichen der Baugenehmigung und zuständige Baugenehmigungsbehörde
- Angabe des Bauherrn mit Anschrift
- Konkrete Beschreibung des Antragsgegenstandes (Abweichung vom Verwendbarkeitsnachweis oder Fehlen einer technischen Regel)
Bei Bedarf erforderlich:
- Kostenübernahmeerklärung
- objektbezogene gutachterliche Stellungnahme einer nach § 24 ThürBO anerkannten Stelle
- exakte Zeichnungen der auszuführenden Bauelemente/Bauarten, insbesondere der abweichenden Details
- Grundrisspläne mit Angabe des Einbauortes
- Nachweis der Standsicherheit oder Gebrauchstauglichkeit
- Nachweis der brandschutztechnischen Anforderungen (ggf. bauaufsichtlich genehmigte Abweichungen)
- Wärmeschutznachweis, Schallschutznachweis
- Versuchsberichte anderer, gleichartiger Bauvorhaben
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren werden erhoben im Rahmen von 100,- bis 5000,- Euro entsprechend der Thüringer Baugebührenverordnung. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Aufwand der Bearbeitung.
Zahlungsart: Überweisung, siehe Kostenbescheid.
Bearbeitungsdauer
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, streben wir eine Bearbeitungsdauer von höchstens 3 Monaten an.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Keine Genehmigungsfiktion.
Anträge / Formulare
Formloser Antrag.
- Schriftform erforderlich: ja
- Onlineverfahren in Form von E-Mail möglich
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?
- Hinweisblatt (Stand: 2019)
Bemerkung: Bitte beachten Sie, dass Informationen möglicherweise nicht mehr aktuell sind.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Fachlich freigegeben am
19.08.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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