NiSV-Anzeige des Betriebes für Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen für kosmetische oder sonstige nichtmedizinische Zwecke

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Behörde hat die Anzeige der Inbetriebnahme bzw. den Betrieb vorhandener Anlagen vor dem 31.12.2020 entgegenzunehmen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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