Elternzeit

Leistungsbeschreibung

Als Elternteil können Sie Elternzeit in Anspruch nehmen.

Jeder Elternteil hat Anspruch auf eine befristete und unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Erziehung des Kindes. Der Anspruch besteht bis zum 3. Lebensjahr des Kindes.

Während der Elternzeit ruht Ihr Arbeitsverhältnis. Mit dem Ende der Elternzeit lebt Ihr Arbeitsverhältnis wieder auf und Ihr Arbeitgeber hat Sie gemäß den im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen wieder zu beschäftigen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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