Zuständigkeitsfinder
Altersteilzeit
Leistungsbeschreibung
Das Altersteilzeitgesetz (AtG) bietet Ihnen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer die Möglichkeit, Ihre Arbeitszeit nach Vollendung des 55. Lebensjahres auf die Hälfte zu vermindern.
Ihr Arbeitgeber kann mit Ihnen auf freiwilliger Basis eine Vereinbarung über Altersteilzeitarbeit abschließen. Der Arbeitgeber kann aber auch aufgrund eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer entsprechenden kirchenrechtlichen Regelung verpflichtet sein, mit Ihnen eine Vereinbarung über Altersteilzeit abzuschließen.
Mit der Vereinbarung über Altersteilzeit wird:
- die bisherige wöchentliche Arbeitszeit auf die Hälfte vermindert (entweder im kontinuierlichen Modell mit durchgehender hälftiger Arbeitszeit oder als Blockmodell mit Vollarbeitsphase und Freizeitphase),
- die versicherungspflichtige Beschäftigung fortgesetzt und
- der Arbeitgeber verpflichtet, Aufstockungsleistungen zum Altersteilzeitarbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen für Sie zu erbringen.
Der Arbeitgeber stockt das Ihnen regelmäßig zu zahlende sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit (ohne Einmalzahlungen) um mindestens 20 Prozent auf und entrichtet für Sie zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Damit wird sichergestellt, dass Sie zu mindestens 90 Prozent des bisherigen Arbeitsentgelts rentenversichert sind. Die vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungsbeträge zum Altersteilzeitarbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.
An wen muss ich mich wenden?
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Anschrift:
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail: info@bmas.bund.de
Telefonnr.: +49 228 99 527-0
Faxnr.: +49 228 99 527-2965
Online-Kontaktformular: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/inhalt.html
Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs
Servicezeiten:
Mo – Do 08:00 – 20:00 Uhr
Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnr.: +49 30 221 911 005 (Bürgertelefon)
E-Mail: info@bmas.bund.de
Online-Kontaktformular:
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Altersteilzeitarbeit sind:
- eine Vereinbarung über Arbeitsteilzeit zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, die sich mindestens bis zu dem Zeitpunkt erstrecken muss, ab dem Sie eine Altersrente beanspruchen können,
- die Vollendung des 55. Lebensjahres,
- die Verringerung der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit um die Hälfte und
Aufstockungszahlungen zum Altersteilzeitarbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Fachlich freigegeben am
05.07.2017
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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