Zuständigkeitsfinder
Architektenkammer - Eintragung in das Verzeichnis der freiwilligen Mitglieder (Ruheständler)
Leistungsbeschreibung
Üben Sie keine berufliche Tätigkeit mehr als Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in aus und verzichten Sie auf die Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste der Architektenkammer Thüringen, können Sie sich in das Mitgliederverzeichnis für freiwillige Mitglieder (Ruheständler) der Architektenkammer Thüringen eingetragen lassen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Thüringen haben.
Als freiwilliges Mitglied sind Sie nicht (mehr) berechtigt die Berufsbezeichnungen „Architekt/in“, „Innenarchitekt/in“, „Landschaftsarchitekt/in“ oder „Stadtplaner/in“ zu führen. Auf Antrag kann Ihnen die Architektenkammer aber die Erlaubnis erteilen, die genannten Berufsbezeichnungen jeweils mit dem Zusatz „im Ruhestand“ oder „i.R.“ zu führen.
Als freiwilliges Mitglied sind Sie nicht (mehr) bauvorlageberechtigt.
Verfahrensablauf
Die Eintragung in das Verzeichnis der freiwilligen Mitglieder (Ruheständler) müssen Sie schriftlich beantragen.
Eintragungsverfahren können auch über die technischen Systeme des einheitlichen Ansprechpartners abgewickelt werden:
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an:
Architektenkammer Thüringen
Bahnhofstraße 39
99084 Erfurt
Telefon: 0361 210-500
Fax: 0361 210-5050
E-Mail: info@architekten-thueringen.de
http://www.architekten-thueringen.de
Ansprechpartner
Mitgliederverwaltung / Eintragungswesen
Frau Konstanze Schulze
Telefon: 0361-2105030
E-Mail: schulze@architekten-thueringen.de
Zuständige Stelle
Architektenkammer Thüringen
Voraussetzungen
- Wohnsitz in Thüringen
- Beendigung der beruflichen Tätigkeit als Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in und
- Verzicht auf die bisherige Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste der Architektenkammer Thüringen wegen hohen Alters oder körperlicher Leiden
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel benötigen Sie insbesondere folgende Unterlagen:
- Nachweis eines Wohnsitzes in Thüringen
- Identitätsnachweis
Alle Unterlagen und Bescheinigungen sind in Kopie vorzulegen. Von allen Unterlagen und Bescheinigungen sind grundsätzlich Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen, die von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt worden sind.
Welche Gebühren fallen an?
Mindestens 50 EUR bis maximal 100 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag auf Eintragung als freiwilliges Mitglied entscheidet die Architektenkammer innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Die Frist kann in Einzelfällen einmal um bis zu einen Monat verlängert werden, wenn dies wegen der Besonderheiten der Angelegenheit gerechtfertigt ist.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Vor Erhebung einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen eine Entscheidung des Eintragungsausschusses bei der Architektenkammer bedarf es keiner Nachprüfung in einem Vorverfahren (Widerspruchsverfahren).
Anträge / Formulare
- Antrag auf Eintragung als freiwilliges Mitglied (Ruheständler) in das Mitgliederverzeichnis
Das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellt Ihnen das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.
Sie können Ihren formlosen Antrag auch in Schriftform an die zuständige Behörde richten.
Fachlich freigegeben durch
Architektenkammer Thüringen
Fachlich freigegeben am
14.03.2020
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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